Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.03.2024
1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Omni1, General-Guisan-Str. 8, 6300 Zug (nachfolgend "OMNI1") und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend "KUNDE"). Die AGB betreffen insbesondere Verträge über Webdesign, Social Media Marketing, sowie Marketing-, SEO, Fotografie, Videografie, Vermittlungs- oder Beratungsdienstleistungen (nachfolgend "Leistungen").
(2) Das Angebot von Omni1 richtet sich an Unternehmen.
(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn OMNI1 stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn OMNI1 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OMNI1.
(5) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot von OMNI1 auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertragsschluss zwischen OMNI1 und dem KUNDEN erfolgt in Schriftform oder elektronischer Form oder, mit Unterzeichnung einer separaten Projekt- oder Kampagnenvereinbarung jedoch spätestens mit Zahlung der ersten Rechnung.
(3) Der Vertrag ist für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(5) Der Vertrag ist grundsätzlich kostenlos. Es werden in separaten Projekt- und Kampagnenvereinbarungen Vergütungen und Zahlungsmodalitäten vereinbart.
(6) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3 Leistungen
(1) OMNI1 bietet Marketing- Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus der individuellen Absprache zwischen OMNI1 und KUNDE und wird zumeist in einer separaten Projekt- oder Kampagnenvereinbarung festgehalten.
(3) OMNI1 ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
(4) In Bezug auf die Inhalte eines mit OMNI1 eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
(5) Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen OMNI1 dem KUNDEN gegenüber – soweit nicht anders geregelt – ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet, außer, wenn dieses zusätzlich im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
(6) OMNI1 erbringt Dienste entsprechend der gewählten Leistungsumfangs, im Rahmen des für den Geschäftsbetrieb des Kunden Üblichen und in Absprache mit dem Kunden.
(7) OMNI1 verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemäßen Abwicklung der Aufgaben erforderlich sind, unverzüglich zuzuleiten. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
(8) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der geschuldeten Dienstleistung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten freigestellt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
4 Projekt- und Kampagnenvereinbarung
(1) Die Dauer eines Projekts oder einer Kampagne wird in einer separaten Vereinbarung festgelegt. Der Leistungsbeginn beginnt zu einem dem Kunden in Textform festgelegten Zeitpunkt. Sollte der Kunde auf den festgelegten Zeitpunkt keinen Widerspruch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einlegen, so gilt dieser Beginn als akzeptiert.
(2) Die Bestätigung eines Projekts oder einer Kampagne zwischen OMNI1 und dem KUNDEN erfolgt in Textform, elektronischer Form oder durch konkludente Handlungsweise, z.B. Zahlung einer Rechnung.
(3) Sollte die Laufzeit einer Kampagne oder eines Projekts die Vertragslaufzeit überschreiten, so endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Endes der Kampagnen- bzw. Projektlaufzeit.
(4) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt der jeweiligen Projekt- bzw. Kampagnenvereinbarung gem. Angebot geltende Vergütung. Alle Preise sind netto, ohne MwSt.
(5) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE, OMNI1 anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden von OMNI1 beruhen.
(6) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
(7) Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch OMNI1, bleibt der Vergütungsanspruch von OMNI1 in jedem Falle unberührt.
5 Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
(1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt OMNI1 grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses einer Kampagnenvereinbarung.
(2) Der KUNDE stellt sicher, dass OMNI1 zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.
(3) Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die seitens des Kunden bereitgestellt werden, und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. OMNI1 ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
(4) OMNI1 ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem KUNDEN gegenüber digital durchzuführen.
(5) Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können.
(6) Sollte der KUNDE auf Mails zur Freigabe innerhalb von 3 Tagen nicht antworten, so gelten diese als freigegeben und akzeptiert.
(7) Der KUNDE erklärt hiermit, über etwaige erforderliche gewerberechtliche Erlaubnisse zu verfügen.
(8) Der KUNDE verpflichtet sich, gesetzliche Bestimmungen im datenschutztechnischen und strafrechtlichen Bereich einzuhalten.
(9) Für den Fall, dass der Kunde OMNI1 Kundenlisten zur Verfügung stellt, erklärt der Kunde hiermit, dass die Erlangung der jeweiligen personenbezogenen Daten und die Weitergabe an OMNI1 unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgte.
6 Besondere Vereinbarungen im Bereich Performance Marketing und Social Media Marketing
(1) Soweit der KUNDE, OMNI1 mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit OMNI1 eine entsprechende Vollmacht.
(2) Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
(3) Plattformen können im Einzelfall Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. OMNI1 hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch von OMNI1 bleibt insoweit unberührt.
(4) OMNI1 ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen.
7 Besondere Vereinbarungen im Content-Erstellung (inkl. Bildmaterial)
(1) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab. Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung bei OMNI1.
(2) Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
(3) Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber OMNI1 sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
(4) Der KUNDE gestattet OMNI1 unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung.
8 Besondere Vereinbarungen für Webdesign
(1) Nach erfolgreicher Fertigstellung und vollständiger Bezahlung des Projekts übertragen wir dem Auftraggeber die exklusiven Nutzungsrechte des Designs für die vereinbarten Zwecke. Das Urheberrecht selbst verbleibt bei Omni1, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Es ist Bestandteil dieses Vertrages, dass Omni1 der erstellten Website namentlich erwähnt wird und auf die Website von Omni1 verlinkt wird.
(3) Sollte es zu einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber kommen, werden bereits gezahlte Beträge als Anzahlung(en) für die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und angefallenen Kosten angesehen und sind nicht erstattungsfähig.
9 Verzug
(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch OMNI1 beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
(2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich OMNI1 das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
(3) Ist der KUNDE mit der Zahlung einer vereinbarten regelmäßig zu zahlenden Vergütung gegenüber OMNI1 in Verzug, ist OMNI1 berechtigt, nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen.
10 Liefertermine
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Die vereinbarten Lieferfristen setzen teilweise die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Ohne diese Kooperation treten unweigerlich Verzögerungen auf.
11 Abnahme
(1) OMNI1 kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
(2) Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen von OMNI1 gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von OMNI1 hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich erklärt.
(3) Beanstandungen und Änderungswünsche einer Leistung sind vom Kunden gegenüber OMNI1 spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Dienstleistung auf der E-Mail-Adresse Info@OMNI1.ch oder im Kundensupport anzuzeigen. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, gelten die Leistungsaufstellung sowie die jeweilige Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht.
12 Abrechnungsmethode, Zahlverfahren, Einzug, Verzug, Aufwendungsersatz
(1) OMNI1 ermöglicht die Zahlung per Vorkasse.
(2) Bei Zustimmung von Omni1 ist, je nach Projekt und Kampagne, eine Zahlung auf Rechnung möglich. Abrechnungszeitraum ist jeweils zweiwöchentlich – bei einer Zahlungsfrist von 1 Woche.
(3) OMNI1 erteilt Rechnungen per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nicht möglich.
(4) Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange OMNI1 die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt.
(5) Gegen Forderungen von OMNI1 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
13 Haftung
(1) OMNI1 haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn OMNI1 die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Kardinalpflicht beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von OMNI1 auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe des einfachen durchschnittlichen Monatsumsatzes des jeweiligen Projekts / der jeweiligen Kampagne begrenzt.
(2) Die Haftung von OMNI1 für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. Minderung nachgekommen ist.
(3) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen OMNI1 sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.
(4) Soweit die Haftung OMNI1 nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von OMNI1.
14 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass OMNI1 personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
(2) Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
15 Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Designs sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der KUNDE räumt OMNI1 an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht ein.
(3) Der KUNDE stellt OMNI1 von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollumfänglich frei.
(4) Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung ist untersagt.
16 Widerrufsrecht
OMNI1 schließt ausschließlich mit Unternehmern Verträge ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
17 Referenznennung
(1) Der KUNDE erklärt sich mit Buchung der Dienste von OMNI1 einverstanden, dass OMNI1 ihn auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen kann. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos.
(2) OMNI1 darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
18 Änderungen von Entgelten
(1) OMNI1 ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass OMNI1 dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(2) Sofern es sich um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen.
(3) OMNI1 ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
(4) Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist OMNI1 berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
19 Änderungen von AGB
(1) OMNI1 ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass OMNI1 dies dem Kunden spätestens vier Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfordern in jedem Fall der schriftlichen Form.
20 Formen von Willenserklärungen
(1) Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch OMNI1 in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Kunden in elektronischer Form z.B. per E-Mail übermittelt wurde. Die Erklärung gilt, auch wenn sie vom Kunden nicht abgerufen wurde, spätestens zwei Wochen nach Zustellung als zugegangen.
21 Kündigung
(1) Die Kündigungsmöglichkeiten werden einzelvertraglich vereinbart. Das Recht zur – ggf. fristlosen – Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) OMNI1 ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
- der Kunde seine Anschrift ändert und dies OMNI1 nicht innerhalb von 14 Tagen mitteilt;
- der Kunde mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus mehr als zwei Rechnungen in Verzug gerät;
- der Kunde schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung abstellt;
- erhebliche Anhaltspunkte bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Kunden gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt;
- über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(3) Die Kündigung durch den Kunden ist schriftlich an den Geschäftssitz oder in Textform an Info@OMNI1.ch zu erklären.
(4) Die Kündigung durch OMNI1 kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden.
(5) Die Nichtinanspruchnahme der Dienste OMNI1 durch den Kunden kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht ersetzen.
22 Vertragsübergang
(1) OMNI1 ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. Der Kunde ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde der Übertragung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht.
23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Verbindliche Fassung dieser AGB ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen OMNI1 und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Soweit die Parteien darüber verfügen können, ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten der Sitz von OMNI1.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
24 Allgemeine Bestimmungen
(1) Führt OMNI1 neue Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
(2) Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
25 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.
